Der neueste Coup der “Vierfraktionen-Koalition” im Deutschen Bundestag wurde heute nach über dreistündigen Beratungen auf den Weg gebracht.
SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU einigten sich auf den parlamentarischen Weg zur Einrichtung des von Olaf Scholz (SPD) am 27. Februar 2022 geforderten 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens für die Bundeswehr.
Das Ergebnis wurde heute am Verhandlungort, dem Bundesfinanzministerium in Berlin der Öffentlichkeit mitgeteilt.
Damit steht einer Grundgesetzänderung, dir mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, nichts mehr im Weg.
In Artikel 87 a des Grundgesetzes soll es zukünftig heißen: “Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten.”
Explizit ist “für die Bundeswehr” in den Gesetzestext aufgenommen worden, um eine Zweckentfremdung des Sondervermögens zu vermeiden. Der Betrag von einer Milliarde Euro ist willkürlich definiert worden
Mit den finanziellen Mitteln soll über mehrere Jahre der reguläre Verteidigungshaushalt von rund 50 Milliarden Euro aufgestockt werden.
Bemerkenswert ist wieder einmal das Verhalten der CDU und CSU. Oppositionsarbeit sieht anders aus.
Der rechtliche Rahmen soll noch in dieser Woche von den zuständigen Parlamenten beschlossen werden.
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