Bremerhaven kommt politisch und administrativ nicht aus den Negativschlagzeilen. Diesmal geht es erneut um die Frage, wie mit der Personalie “ehemalige Leiterin des Sozialamtes” aktuell verfahren werden soll? Der Blaulichtblog berichtete.
Im Zuge des knapp sieben Millionen Euro verursachten Schadens im Kontext des “Bremerhavener Sozialbetruges” wurde die ehemalige Leiterin politisch in einen Regiebetrieb der Stadt Bremerhaven politisch abgeordnet.
Zuletzt wurde der Öffentlichkeit bekannt, dass diese nun als Beamtin überplanmäßig Aufgaben in der Besoldungsstufe A15 (ca. 80.000 Euro pro Jahr) wahrnehmen sollte. Das rief die oppositionelle Wählervereinigung “Bürger in Wut” (BIW) in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung auf den Plan.
“Diese beamtenrechtlich unzulässige Umsetzung lassen wir vom zuständigen Bremer Verwaltungsgericht im Rahmen eines Erlasses einer einstweiligen Anordnung überprüfen, um den Beschluss des Magistrats zum finanziellen Schaden der Steuerzahler in Bremerhaven zu stoppen. So kann Oberbürgermeister Melf Grantz personalwirtschaftlich nicht gegen die für die Stellenplanung zuständige Stadtverordnetenversammlung vorgehen“, begründet der Fraktionsvorsitzende Jan Timke das Vorgehen seiner Fraktion.

Aus der inzwischen der Bremerhavener Öffentlichkeit bekannten juristischen Auseinandersetzung zwischen BIW und Magistrat nebst Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) könnte sich das nachfolgende Verwaltungshandeln ergeben haben.
Um den personalwirtschaftlichen überplanmäßige A15-Stelle im Umweltschutzamt überflüssig erscheinen zu lassen, könnten die Personalverantwortlichen um Oberbürgermeister Grantz eine bei den Bremerhavener Eigenbetrieb “Seestadt Immobilien” nicht mehr “erforderliche” A-15-Stelle nutzen, um diese mit der politisch abgeordneten ehemaligen Leiterin des Sozialamtes zu besetzen.
Mit diesem Coup hätte der Magistrat dem verwaltungsgerichtlichen Streit die Grundlage entzogen. Angeblich sei die Stelle bei “Seestadt Immobilien” aufgrund von Umstrukturierungen in der Aufgabenverteilung überflüssig geworden. Der Geschäftsführer übernimmt die Aufgaben zusätzlich.
Der Magistrat sieht keinen inhaltlichen Zusammenhang zur Klage der BIW-Fraktion. Bürger Bremerhavens denken bei dem Agieren der Verwaltung: “Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“.
Der Fraktionsvorsitzende sieht die Entwicklungen mit Blick auf das Stellenmanöver des Magistrats gelassen und skeptisch. “Die jetzt vorgenommene Stellenverschiebung macht keinen Sinn und ist betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbar. Welcher Betriebsleiter gibt schon freiwillig eine Stelle ab? Wir als BIW haben jetzt erreicht, dass kein stellenmäßiger Überbedarf für eine A15-Stelle mehr besteht“, bewertet Jan Timke von BIW die Entwicklung in Bezug auf das stattgefundene Personalmanöver.
In der Gesamtschau und -würdigung werden sich die Bürger Bremerhavens ihr eigens Bild rund um das Personalgebaren ihres Oberbürgermeister Melf Grantz von der SPD verschaffen. Am Ende bleibt für Melf Grantz ein fader Beigeschmack ob seines Personalcoups.
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