In seinem Urteil untersagt das Münchner Verwaltungsgericht dem bayerischen Verfassungsschutz, bis zur Entscheidung im Eilverfahren nachrichtendienstliche Mittel gegen die AfD Bayern anzuwenden.
Weiter ist es dem Nachrichtendienst untersagt, sich generell öffentlich zur AfD Bayern zu äußern.
Der Grund: Weder im vorgerichtlichen Verfahren noch vor Gericht konnte der Nachrichtendienst seine Beobachtung substantiiert begründen.
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