Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gegen den Bremerhavener SPD-Oberbürgermeister Melf Guido Grantz wurden ein zweites Mal eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Bremen sehe keinen “hinreichenden Tatverdacht“.
„Durch die aus unserer Sicht eigenmächtig vom Oberbürgermeister neu geschaffene Planstelle ist dem Bremerhavener Steuerzahler ein Schaden in Höhe von bis heute rund 140.000 Euro entstanden. Seit Oktober 2020 werden zwei A15-Besoldungen für eine Stelle ausgezahlt“, begründet der Fraktionsvorsitzende der Wählervereinigung “Bürger in Wut” (BIW) in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung Jan Timke die Notwendigkeit der juristischen Prüfung. Timke, der auch Mitglied der Bremischen Bürgerschaft ist, hält nach der rechtlichen Entscheidung an seiner Einschätzung fest, dass Oberbürgermeister Grantz (SPD) unrechtmäßig eine hochdotierte Beamtenstelle geschaffen habe. Der Blaulichtblog berichtete.

Die BIW haben daher erneut bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bremen Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt.
“Recht haben und Recht bekommen sind Zweierlei. Wir sind der festen Überzeugung, im dritten Anlauf Recht zugesprochen zu bekommen. Dreimal ist bekanntlich Bremer Recht“, zeigt sich Jan Timke (BIW) in seinem Vorgehen entschlossen.
Die Wählervereinigung “Bürger in Wut” ist eine konservative politische Bewegung, die sich den Interessen der Menschen verpflichtet fühlt um Gerechtigkeit bemüht ist. Regelmäßig deckt die BIW Missstände auf.
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