Nach der Amokfahrt auf dem Berliner Kurfürstendamm, die einen Toten und zahlreichen Schwerverletzten zur Folge hatte, liegt ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten des Amokfahrers vor. Dem 25-jährigen wird Schuldunfähigkeit bescheinigt.
Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag im sogenannten “Sicherungsverfahren” beim Landgericht Berlin eingereicht. Dieses wird angestrebt, wenn der mutmaßliche Täter etwa wegen einer psychischen Erkrankung während der Tat schuldunfähig gewesen sein könnte.
Nähere Informationen können der nachfolgenden Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft entnommen werden:
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