Berlin: Wähler werden bei der Wiederholungswahl ausgeschlossen – neues Desaster kündigt sich an

Werden die Wahlwiederholungen in Berlin für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Deutschen Bundestag erneut im Chaos und Desaster enden? Schon jetzt könnte man geneigt sein, diese Frage zu bejahen.

Warum?

Mehr als 10.000 Bürger Berlins können mutmaßlich bei der Berliner Wahlwiederholung doppelt ihre Stimme für den Bundestag abgeben. Eine ähnliche Anzahl wird keine gültige Stimme abgeben können. All das, weil man für die Wiederholung ein verändertes Wählerverzeichnis verwendet, wie der Bundeswahlleiter und die Vorsitzende des Bundestags-Wahlprüfungsausschusses bestätigten. Darüber berichtet der “Pleiteticker” vom Team Julian Reichelt.

Zum Hintergrund: Die Bundestagswahl in Berlin wird möglicherweise in 431 Wahlbezirken wiederholt. Ein Problem stellt sich darin, dass die Wahlwiederholung am 12. Februar 2023, circa anderthalb Jahre nach der regulären Bundestagswahl, stattfindet. In der Folge wird ein aktualisiertes Wählerverzeichnis erforderlich, weil die Wahl über 6 Monate nach dem ursprünglichen Wahltermin wiederholt wird. Es kann daher keine Rücksicht auf das ursprüngliche Wählerverzeichnis genommen werden.

Die daraus entstehenden Auswirkungen sind enorm und schaffen völlig neue Probleme, die den Verantwortlichen bereits jetzt hinreichend bekannt sind.

Ein Aspekt zeigt sich darin, dass 16- und 17-Jährige 2021 bei der Bundestagswahl in Berlin, illegalerweise, ihre Stimme zum Deutschen Bundestag abgaben – ein eklatanter Wahlfehler. Die meisten denen sind jetzt volljährig und wahlberechtigt.

Auf den Punkt gebracht bedeutet diese Tatsache, dass nunmehr 75 Prozent der ehemals 16- und 17-Jährigen legal an derselben Bundestagwahl teilnehmen dürfen. Damit wird der ursprüngliche Wahlfehler nicht behoben – im Gegenteil – der Rechtsbruch wird schlichtweg legalisiert, denn diese jungen Menschen mögen jetzt wahlberechtigt sein, sie waren es aber zum Zeitpunkt der Bundestagswahl 2021 nicht.

Ein weiteres Problem seit der letzten Bundestagswahl besteht darin, dass Wählern verwehrt wurde, unter angemessenen Umständen in Berlin zu wählen.

Wähler mussten zu lange warten, um wählen zu dürfen. Sie wurden um ihr Wahlrecht gebracht.

Im Jahre 2021 sind 160.000 Menschen nach Berlin gezogen und 150.000 Menschen zugenommen fort. Inzwischen Weggezogene dürfen Bbei der Wiederholungswahl in ihren alten Wahlbezirken nicht wählen.

Die sich jetzt ergebende Konsequenz lautet: Durch das aktualisierte Wählerverzeichnis schätzungsweise mehr als 10.000 Wähler gelöscht. Diese haben auch am ihrem neuen Wohnort nicht die Möglichkeit zu wählen, da die Bundestagswahl dort nicht wiederholt wird. Diese Wählerstimmen verfallen letztendlich.

Dem gegenüber stehen mehr als 10.000 Wähler, die bei der Bundestagswahl bereits anderswo gültig ihre Stimmen abgaben. Diese dürfen jetzt erneut an die Wahlurne treten.Sie erhalten jetzt völlig legal zwei neue gültige Stimmen und können so zum zweiten Mal an der Bundestagswahl teilnehmen. Auch dieser Umstand ist den wahlorganisierenden Verantwortlichen schon heute bekannt.

Der Bundeswahlleiter äußert sich dazu folgendermaßen: „Maßgeblich ist die Wahlberechtigung am Tag der Wiederholungswahl im betreffenden Wahlbezirk. U.U. können Personen (nochmals) wählen, die bereits an der Hauptwahl teilnahmen (z.B. bei einem Umzug in einen Wiederholungswahlbezirk)“.

Jeder Deutsche, der das aktive Wahlrecht besitzt, muss die Möglichkeit haben, den Bundestag wählen zu dürfen. Dies wird Wählern mit der aktuellen Regelung verwehrt. Anderen werden zudem “Extra-Wählerstimmen” geschenkt. Hier liegt ein desaströser Verstoß gegen den Wahlgrundsatz „one man one vote“ vor.

Weshalb werden nicht schlicht die am 26. September 2021 laut Wählerverzeichnis gültigen Wähler zur Wiederholungswahl benachrichtigt?

Schon jetzt zeichnen sich neue juristische Ansatzpunkte an, die wiederholte Wahl anzurechnen.

Der Trend in Deutschland, sich zu einer “Republica Banana” zu entwickeln, setzt sich unvermittelt fort.


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