Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen.
Der Zweite Senat des Gerichts wies heute in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz zurück, mit dem der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr 2021 einer deutschen Beteiligung zustimmte.
Das Aufbauprogramm mit dem Namen „Next Generation EU“ soll den EU-Staaten im Anschluss an die Pandemie finanziell helfen.
Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. Es geht um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Berücksichtigt man die Inflation, sind das inzwischen mehr als 800 Milliarden Euro.
Einen Teil der monetären Mittel bekommen die EU-Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als Darlehen. Ende 2058 sollen die Schulden spätestens wieder beglichen sein.
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