Autofahrer aufgepasst: Neuer Verbandskasten muss her

Ab diesem Monat, Februar 2023, muss ein neuer Verbandskasten her. Dieser ist seit 1972 verpflichtend. Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr mussten Autofahrer ihren Erste-Hilfe-Kasten im Fahrzeug bis 31. Januar 2023 auf Vordermann bringen.

Dieser musste coronatauglich werden. Künftig müssen zwei OP- oder FFP2-Gesichtsmasken enthalten sein. Man kann aber auch zwei Masken im Kasten oder im Auto mitführen, wenn der alte Verbandskasten noch nicht abgelaufen ist.

Ea besteht keine Pflicht, dennoch wird Desinfektionsmittel im Verbandskasten empfohlen.

Das 40 mal 60 Zentimeter große Verbandstuch wurde ersatzlos gestrichen. Ein von zwei Dreieckstüchern fällt ebenfalls weg.

Wer während einer Autofahrt keine Kfz-Verbandstasche dabei hat, muss mit einem Bußgeld in Höhe von fünf Euro rechnen. Es ist unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um das eigene, ein privat geliehenes oder einen Mietwagen handelt.

Der Fahrzeugführer hat darauf zu achten, dass der Kasten im Fahrzeug mitgeführt wird. Motorräder sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Der Blaulichtblog wünscht allzeit eine gute und sichere Fahrt.


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