Medienskandal in Bremen – Radio Bremen manipuliert im Vorwahlkampf – BiW-Abgeordneter Jan Timke: “Der Bericht ist eine journalistische Fehlleistung!”

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zur Neutralität und zur ausgewogenen Berichterstattung verpflichtet. Das scheinen Redakteure des rundfunkbeitragsfinanzierten lokalen Bremer Senders anders zu sehen. Es offenbart sich ein Medienskandal im Vorwahlkampf im Bundesland Bremen.

Der Fall: Wiederholt fällt die mediale Berichterstattung über die parlamentarischen Redebeiträge der Parlamentarier der Wählervereinigung “Bürger in Wut” (BiW) in der Bremischen Bürgerschaft mehr als dürftig aus.

“Der Begriff der ‘Lückenpresse‘ macht in Bremen regelmäßig die Runde. Nun stellte der mit Zwangsgebühren finanzierte Rundfunk erneut seine mangelnde Neutralität unter Beweis: In der heutigen Landtagssitzung zum Thema ‘Rückkehr zu Schulnoten‘ gab es Redebeiträge von sechs Bürgerschaftsparteien: SPD, CDU, Grüne, Linke, FDP UND BIW. In der anschließenden Berichterstattung wurden alle Parteien, die sich an der Debatte aktiv beteiligt hatten, auch genannt, mit Ausnahme der BIW”, kommentiert der BiW-Bürgerschaftsabgeordnete Jan Timke auf Facebook.

Jan Timke, MdBB

Für den BiW-Politiker Timke steht fest, dass der billige Versuch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, den Zuschauern und Lesern durch eine unzulängliche Berichterstattung wichtige Details zu verschweigen, kein gutes Licht auf Radio Bremen wirft. “Der Bericht ist eine journalistische Fehlleistung, Frau Sagemann. In der Schule würde man jetzt sagen, setzen, Sechs“, fasst Jan Timke (BiW) seinen Unmut zusammen.

Die 4. Gewalt im Staate schlägt wieder zu. Medien, die durch Weglassen von wichtigen Informationen manipulieren, werden journalistischen Ansprüchen nicht gerecht. Diese nennt man Journallie.

Radio Bremen reiht sich in diese Kategorie vollständig ein. Der Rundfunkstaatsvertrag ist hier in Paragraf 6 Medienstaatsvertrag einschlägig: “Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen schrieb Rechtsgeschichte. Unter dem sperrigen juristischen Begriff der “abgestuften Chancengleichheit” gibt die höchste Bremer Verwaltungsgerichtsbarkeit kleineren politischen Organisationen das Recht, in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, zu denen Radio Bremen unstreitig zählt, stattzufinden. Dem kommt der kleine Bremer Sender nicht nach.

https://research.wolterskluwer-online.de/document/1fb8d2d4-38d1-4467-b60d-55a1fa122432

Ältere Menschen sagen dazu: “Sowas macht man nicht.” Radio Bremen kommt der journalistisch gebotenen Objektivität nicht nach. Der Sender betreibt so direkt Politik. Ein handfester Medienskandal in Bremen!

Wann erfolgt die öffentliche Entschuldigung der Intendanz von Radio Bremen? Frau Dr. Yvette Gerner, Sie sind jetzt gefordert, um den Vorwurf der “Lückenpresse” auszuräumen!

Hier der Bericht, der für den Medienskandal sorgt:

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/buergerschaft-schulnoten-grundschulkinder-bremen-100.html


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