Die Corona-Pandemie überlagert sämtliche Politikfelder. Insbesondere die Diskussion um so genannte „Schutzsuchende“ findet in der öffentlichen Diskussion kaum bis gar nicht statt. Damit ist vielen nicht bekannt, dass bereits im ersten Quartal 2021 ca. 2900 Ausländer in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben. Diese Menschen wurde zuvor in Griechenland ein internationaler Schutz zuerkannt. 2100 dieser Gruppe sollen im Rahmen der „Dublin-Verordnung“ von Griechenland zurückgenommen werden.
Die Verordnung repräsentiert einen völkerrechtlichen Vertrag. Dieser regelt seit dem 17.3.2003, welcher Staat für die Prüfung eines in der EU gestellten Asylantrags zuständig ist (Dublin-Verordnung). Demnach ist immer nur ein EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig. Dies ist wichtig, damit nicht gleichzeitig oder nacheinander in mehreren EU-Staaten Asylanträge gestellt („Asyl-Shopping“) bzw. gezielt Staaten zur Antragstellung ausgesucht werden können. Grundsätzlich hat derjenige Mitgliedstaat den Asylantrag zu prüfen, in den der Asylbewerber zuerst eingereist ist.
Das Bundesinnenministerium sieht in diesem Punkt die Architektur des gesamten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gefährdet. Daher hat die deutsche Bundesregierung der griechischen Regierung in diesem Zusammenhang angeboten, sich finanziell an der Versorgung von aus Deutschland nach Griechenland zurückgeschickten „Flüchtlingen“ zu beteiligen. Das Angebot fußt auf Entscheidungen deutscher Verwaltungsgerichte. Diese haben auf der Grundlage der schlechten Unterbringungs- und Versorgungssituation in zahlreichen Fällen verhindert, dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte von Deutschland aus dorthin zurückgebracht werden.
Der Vorschlag des Bundesinnenministeriums befindet sich noch in einem frühen Stadium. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation der in Deutschland Schutzsuchenden entwickelt. Darüber hinaus ist weiterhin zu beobachten, wie und ob sich das „Dublin-Abkommen“ bewährt. Die faktische Umsetzung des völkerrechtlichen Vertrages hat nunmehr in der EU zu erfolgen.
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