Die Abschiebung einer neunköpfigen Familie nach Georgien ist illegal. Die Familie besteht aus den Eltern und den sieben Kindern im Alter zwischen drei und elf Jahren)Diesen Umstand stellte das Oberverwaltungsgericht Bautzen heute fest. Die Rechtsanwältin der Familie aus Pirna hatte gegen die Abschiebung Beschwerde eingelegt.
Die Eltern und ihre Kinder wurden am 10. Juni mitten in der Nacht von einer Polizeieinheit aus ihrer seinerzeitige Wohnung in Pirna abgeholt und um 12:00 Uhr desselben Tages vom Flughafen in Leipzig mit einem Direktflug nach Tiflis abgeschoben. Die Familie galt als „vorbildlich integriert“. Von daher löste die Abschiebung großes Entsetzen aus. Der Asylantrag der Familie war zuvor abgelehnt worden.
Die Rechtsanwältin der Familie versuchte, eine Duldung über eine ständige Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Der Antrag darüber war jedoch zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht beschieden.
Hier setzt das Oberverwaltungsgericht Bautzen in seinem Urteil an. Laut dem Gericht hätte ein Anspruch auf eine verfahrensbezogene Duldung zugestanden werden müssen. Von daher ist die Abschiebung rechtswidrig.
Nach ihrer Rückkehr aus Georgien ist der Familie eine erneute Duldung auszustellen bzw. zu verlängern.
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