Am 1. Januar 2006 trat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Hinter diesem sperrigen Namen verbirgt sich das Recht der Bürger, Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden zu erhalten. Und das, ohne eine persönliche Betroffenheit nachweisen zu müssen.
Das Gesetz ist ein voller Erfolg: In den letzten 14 Jahren haben die Bundesbehörden in unzähligen Verfahren angeforderte (Akten-) Informationen gegenüber interessierten Bürgern teils widerwillig veröffentlicht. Die auskunftsersuchenden Steuerzahler waren dadurch nicht nur in der Lage, sich ein umfassendes Bild über verwaltungsrechtliche Vorgänge zu machen, sondern sie waren damit auch „auf Augenhöhe“ mit den Behörden, die fortan nicht mehr von einem Wissensvorsprung profitierten.
Insbesondere wenn es darum geht, gegen eine Entscheidung der Verwaltung juristisch ins Feld zu ziehen, beispielsweise bei ungewünschten Bauvorhaben, bietet es sich natürlich an, vorher einmal die Verwaltungsakten zu studieren, um die Chancen für eine erfolgreiche gerichtliche Auseinandersetzung ausloten zu können.
Die Bundesregierung teilte kürzlich mit, dass beim Bundeskanzleramt und den Bundesministerien einschließlich ihrer Geschäftsbereiche sowie anderen Bundeseinrichtungen mit Stand vom 31. Dezember 2020 insgesamt 13.830 Erstanträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingegangen sind.
Danach belief sich die Zahl der “Erledigungen und Bescheide in 2020” auf 13.034. Dabei wurde der Informationszugang den Angaben zufolge in 7.235 Fällen gewährt, in 777 Fällen teilweise gewährt und in 1.357 Fällen abgelehnt, während es in 3.665 Fällen zu “sonstiger Erledigung” kam. Die Zahl der 2020 eingegangenen Widersprüche betrug laut Statistik 320 und die Zahl der “Erledigungen und Widerspruchsbescheide in 2020” insgesamt 196. Zu “Abhilfe” kam es dabei laut Vorlage in 18 Fällen, zu “teilweiser Abhilfe” in 23 Fällen, zu einer Zurückweisung in 132 Fällen und zu “sonstiger Erledigung” in 23 Fällen.
Die Zahl der vergangenes Jahr eingegangenen Klagen wird in der Statistik mit 59 angegeben und die Zahl der “Klageerledigungen in 2020” mit 41. Eine “Stattgabe” gab es dabei in vier Fälle, eine “teilweise Stattgabe” in einem Fall, eine Abweisung in 14 Fällen und eine “sonstige Erledigung” in 22 Fällen, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht.
Informationsfreiheitsgesetze gibt es auch in zahlreichen Bundesländern, um den Bürgern Zugang zu Behördenakten der Länder zu verschaffen.