Abschaffung des Föderalismus? Elementare Grundrechtseinschränkung noch in dieser Woche? Augen auf in Deutschland – sofort!

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“, so steht es in Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz. Die bundesrepublikanische Struktur in Bund und Länder, der so genannte Föderalismus, stellt ein Bekenntnis zur Machtbegrenzung und Machtverteilung dar. In Deutschland gilt das Subsidiaritätsprinzip, d. h. Regelungen sollen auf der politischen Ebene getroffen werden, wo sie hingehören. Dieses Prinzip trägt seit 1949 zur erfolgreichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland bei und hat sich demgemäß bewährt. Daher gilt auch in Zeiten der Pandemiebekämpfung, dass die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen am sinnvollsten vor Ort in den Ländern zu entscheiden sind. Diese Maxime verlässt die Bundesregierung unter Führung von Dr. Angela Merkel. Die „Bundesnotbremse“ wurde heute auf den parlamentarischen Weg gebracht.

Das Berliner Regierungsviertel ist total abgeriegelt – kein Durchkommen. Es finden heute zahlreiche Demonstrationen vor dem Hintergrund statt, dass in dieser Woche die weitreichendsten Einschränkungen der Grundrechte seit Bestehen der Bundesrepublik im parlamentarischen Eilverfahren durchgepeitscht werden sollen. Der im Zentrum des Gesetzentwurfes stehende § 28b Infektionsschutzgesetzes (IfSG) könnte die alleinige Kompetenz für die von Frau Merkel und den Ministerpräsidenten („Bund-Länder-Runde“) so bezeichnete „Corona-Notbremse“ in die Hände der Bundesregierung, zuvorderst der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel legen. Davon wären sofort alle 83 Millionen Menschen in Deutschland betroffen. Faktisch bedeutet dies ein zentrales Durchregieren bis in die Wohnzimmer der Menschen.

Bereits jetzt ist ein Flickenteppich an Regelungen durch die Existenz von Bundesgesetzen sowie von Verordnungszuständigkeiten von Bund und Ländern sowohl für den Bürger als auch den Verordnungsgeber entstanden. Die Bundesregierung geht an dieser Stelle einen falschen Weg.

Gegenstände des neuen Gesetzes „Bundesnotbremse“ sollen insbesondere werden: Private Zusammenkünfte auch im privaten Raum mit höchstens einer weiteren Person (§ 28b Abs. 1 Nr. 1 IfSG). Auch soll eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr bundeseinheitlich eingeführt werden (§ 28b Abs. 1 Nr. 2 IfSG). Die Schließungen weiter Teile der Tourismus-, Freizeit- und Gastronomiebranche würden so auf unbestimmte Zeit fortbestehen. Die finanzielle Not in der Wirtschaft verschärft sich somit weiter. 

Diese Maßnahmen vollziehen sich anhand eines von der Bundesregierung manipulierbaren Automatismus. Lediglich das Bundesverfassungsgericht verfügt über die Macht zur Überprüfung der elementaren Grundrechtseinschränkungen. All dies hat mit den über Jahrzehnte gewachsenen Institutionen unserer parlamentarischen Demokratie, dem Föderalismus und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht mehr viel gemein.

Wann findet darüber eine so wichtige Debatte im Deutschen Bundestag statt? Wo sind die Medien die diese Entwicklung kritisch begleiten? Deutschland achte auf deine Demokratie! Alternativ sollte in Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetz nachgelesen werden. Dort heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.


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