Die AfD-Bundestagsfraktion drang auf die Anwendung eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Netzwerks Attac auf andere Organisationen. In einem Antrag (19/30970) forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, “ab sofort die Steuerverwaltungen von Bund und Ländern anzuweisen in allen in Betracht kommenden Fällen dem Tenor des BFH zu folgen”. Das berichten die Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags.
Die Antragsteller nahmen Bezug auf ein Urteil des BFH zur Gemeinnützigkeit des Netzwerks Attac und die Aberkennung der Gemeinnützigkeit in der Folge durch das Hessische Finanzgericht. Sie zitierten aus der Pressemitteilung des BFH zur Urteilsbegründung: “Politische Bildungsarbeit setzt ein Handeln in geistiger Offenheit voraus. Daher ist eine Tätigkeit, die darauf abzielt, die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen, nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig.”
Die Antragsteller schrieben, das Bundesfinanzministerium habe sich in der Folge mit den Finanzministern der Länder darauf geeinigt, dass bis Ende 2021 keinen weiteren Vereinen auf Grundlage des Attac-Urteils des BFH die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll. Es müsse verhindert werden, dass das Bundesfinanzministerium durch innerdienstliche Maßnahmen die Umsetzung einer höchstrichterlichen Entscheidung aushebele. Sie forderten die Bundesregierung daher auf, die “Blockade der Anwendung des Urteils des BFH aufzuheben”.
Der Bundestag lehnte diesen Antrag allerdings ab. Ebenso wurde ein Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, ein bundesweites Verbot der Antifa zu prüfen.
Kommentar hinterlassen zu "AfD fordert Aberkennung der Gemeinnützigkeit – Bundestag lehnt ab"