Ampelkoalition: „Hartz IV“ wird reformiert – Fordern und fördern gehört der Vergangenheit an

Das Arbeitslosgengeld II („Hartz IV“) wird nach dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung abgeschafft. Stattdessen soll ein Bürgergeld eingeführt werden. Das vereinbarten SPD, Grüne und FDP für die kommende Legislaturperiode der Jahre 2021 bis 2025.

Die Achtung der Würde des Einzelnen steht im Mittelpunkt. Zudem solle das neu geschaffene Bürgergeld zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und unkompliziert wie auch digital zugänglich sein. Bis 2023 soll der Bürgergeldbezug ohne Anrechnung des Vermögens gewährt werden.

Für arbeitslose Menschen haben die Koalitionsparteien beschlossen, die eigenständige Förderung von Grundkompetenzen auszuweiten und klarzustellen. Die Vermittlung in eine Arbeitsstelle hat keinen Vorrang vor einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung. So sollen die Beschäftigungschancen des Arbeitslosen gestärkt werden.

Hierfür sollen SGB II- und III-Leistungsberechtigte bei beruflicher Qualifizierung künftig pro Monat ein zusätzliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro erhalten. Dies soll für Arbeitslose einen Anreiz schaffen, sich weiterzubilden. Wer nach einer entsprechenden Weiterbildung nicht direkt eine Stelle findet, solle für mindestens drei Monate einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten.

Der Mindestlohn soll auf zwölf Euro pro Stunde erhöht werden. Weitere Erhöhungen soll künftig die unabhängige Mindestlohnkommission erarbeiten. Zur Stärkung des Tarifsystems wird der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über angemessene armutsfeste Mindestlöhne unterstützt. Bei den anstehenden Verhandlungen planen die Ampel-Parteien sich für verbindliche Mindeststandards einzusetzen.

Die gesetzliche Rente möchten die Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP für alle stärken. Rentenkürzungen solle es keine geben. Das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren wird nicht angehoben. Das Mindestrentenniveau von 48 Prozent soll dauerhaft gesichert werden. In dieser Legislaturperiode werde der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen.


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