Ampelregierung plant diverse Änderungen – Finanzierung unklar

Was haben Arbeitnehmer von der neuen Bundesregierung zu erwarten? Ihr definierter Fortschritt richtet sich vornehmlich an zahlreiche Minderheiten in Deutschland, so etwa die geplante „Verantwortungsgemeinschaft“ anstelle der traditionellen Familie. Darüber hinaus hat die neue Bundesregierung die Migration und das Staatsbürgerschaftsrecht im Fokus der kommenden Politik.

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP hält diverse Änderungen bereit. Für Arbeitnehmer, Studierende und Auszubildende wirkt sich dieser wie folgt aus:

  • Mindestlohn: Der Mindestlohn soll auf 12 Euro steigen. Danach soll wieder die Mindestlohnkommission die Lohnuntergrenze festlegen. Ab Januar 2022 steigt dieser noch einmal planmäßig
  • Arbeitszeit: Die Ampel-Koalition will am 8-Stunden-Tag festhalten. 2022 will die Bundesregierung eine befristete Regelung schaffen, die es Arbeitnehmern über Tarifverträge ermöglicht, ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können. Die maximale Arbeitszeit von vorübergehend bis zu zehn Stunden pro Tag steht auf dem Prüfstand.
  • Home-Office: Die Home-Office-Pauschale bleibt im Jahr 2022 erhalten. In der Steuerklärung kann 5 Euro für jeden Tag im Home-Office ansetzen, maximal jedoch 600 Euro pro Jahr.
  • Minijob: Die Grenze soll sich von bisher 450 Euro auf 520 Euro erhöhen. Die Midi-Job-Grenze für Stellen mit ermäßigten Sozialversicherungsbeiträgen soll von 1.300 Euro auf 1.600 Euro steigen.
  • Ausbildung: Sämtlichen Jugendlichen wird ein Ausbildungsplatz garantiert. Dieser soll einen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung in einem Betrieb ermöglichen.
  • Weiterbildung: Es soll eine Bildungsteilzeit eingeführt werden. So sollen etwa ein Berufsabschlusses nachgeholt oder eine berufliche Neuorientierung ermöglicht werden. Dafür wird ein Qualifizierungsgeld etabliert. Für Arbeitssuchende soll es ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro geben. Einen Anspruch auf mindestens drei Monate Arbeitslosengeld soll nach einer Weiterbildung gewährt werden. Für Menschen in Arbeitslosigkeit und Grundsicherung werden vollqualifizierende Ausbildungen bei der beruflichen Weiterbildung gefördert und das unabhängig von ihrer Dauer.
  • Bafög: Die Ausbildungsförderung soll länger und unabhängiger vom Einkommen der Eltern gezahlt werden sowie die steigenden Mieten berücksichtigen. Für das Meister-Bafög und für Fortbildungen in Lehrberufen soll es mehr finanzielle Unterstützung geben. Das sogenannte „Lebenschancen-Bafög soll zudem allen Arbeitnehmern ein lebenslanges Lernen ermöglichen.

Wie die wohlklingenden Änderungen finanziert werden sollen, ist bisher von der neuen Bundesregierung nicht kommuniziert worden.


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