Der altbekannte „gelbe Schein“, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gehört ab Oktober 2021 Schritt-für-Schritt der Vergangenheit an. Eine digitalen Variante tritt an seine Stelle.
Bisher statte jeder, der sich unfit für die Arbeit fühlte, seinem Hausarzt oder seiner Hausärztin einen Besuch ab. Dieser stellte die gewünschte AU aus.
Bislang gab es die AU in Papierform. Der Erkrankte hatte diesen an den Arbeitgeber und die Krankenkasse weiterzuleiten. Das ändert sich nun.
Behandelnde Ärztinnen und Ärzte geben die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt in digitaler Form an die jeweilige Krankenkasse weiter.
In einem zweiten Schritt soll die Krankenkasse elektronische den Arbeitgeber mitteilen, wann die Arbeitsunfähigkeit (AU) beginnt und wie lange sie voraussichtlich dauern wird.
Den Arbeitnehmern bleibt somit die bisherige doppelte Weiterleitung in Papierform erspart.
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