Banken erheben „Minuszinsen“ – was können Kunden tun?

Etwa 500 der 1.300 Kreditinstitute Deutschland verlangen von ihren Kundinnen und Kunden ein so genanntes „Verwahrentgelt“. Dieses im Volksmund „Minuszinsen“ genannt entspricht damit 38 Prozent aller Banken, Sparkassen, Volksbanken und sonstiger Geldsammelstellen in Deutschland.

Praktisch bedeutet dies für Anlegerinnen und Anleger, dass sie etwa ab einem Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro 0,5 Prozent an das jeweilige Finanzinstitut zu entrichten haben.

Die Institute schieben die Schuld auf die Europäische Zentralbank (EZB): Dort lagern die Banken ihr überschüssiges Guthaben ein. Seit 2014 erhebt die EZB auf diese Einlagen Negativzinsen, die aktuell bei 0,5 Prozent liegen. Die Banken geben diese Kosten an die Kunden weiter.

Die EZB erhebt die Negativzinsen, um die Wirtschaft anzukurbeln: Banken sollen ihr Geld lieber als Kredite vergeben, statt es bei der Zentralbank zu parken. Niedrige Zinssätze helfen den Sparern am Ende daher, weil sie Wachstum fördern, das allen zu Gute kommt.

Verbraucherschützer vermuten, dass Bankinstitute die Negativzinsen als Hebel benutzen, um verunsicherten Kunden lukrative Finanzprodukte zu verkaufen, nach dem Motto: „Sieh her, nur damit kannst du noch sparen.

Banken dürfen jederzeit die Strafgebühren der EZB an ihre Privatkunden weitergeben. Das ist im Sinne der EZB, denn auch die Privatkunden sollen lieber konsumieren, statt ihr Geld auf dem Konto zu parken, um zu sparen.

Allerdings hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem April die Rechte der Verbraucher in einem wesentlichen Punkt gestärkt: Banken brauchen das explizite Einverständnis ihrer Kunden, bevor sie Negativzinsen erheben dürfen. Zuvor konnten die Institute neue Minuszinsen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) „verstecken“. Am Ende sitzen Banken aber immer noch am längeren Hebel: Denn wer „Nein“ zur Erhebung der Negativzinsen sagt, bekommt meist einfach sein Konto gekündigt.

Noch immer sind Banken, die keine Negativzinsen erheben, in der Mehrzahl – ein Wechsel bleibt also eine Option für Kunden, die Strafzahlungen vermeiden wollen. Die meisten Institute erheben außerdem keine Negativzinsen auf Tagesgeldkonten, so dass es sich unter Umständen empfiehlt, einen Teil des Guthabens umzuschichten.

Wer noch etwas länger auf sein Geld verzichten kann, für den sind Festgeldkonten eine Alternative: Da sind die Zinssätze nochmal ein wenig großzügiger. Allerdings liegt ein Großteil der Tagesgeld- und Festgeldkonten in ihren Zinssätzen noch immer unter der Inflationsrate. Ein wirkliches Plus kommt also auch hier nicht raus.


Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, unterstützen Sie bitte das Projekt BLAULICHTBLOG mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf
DE60 2905 0101 0082 9837 19 (BIC: SBREDE22XXX), Empfänger: BREPRESS UG,
Verw.-Zweck: Spende Blaulichtblog. Vielen Dank!

Kommentar hinterlassen zu "Banken erheben „Minuszinsen“ – was können Kunden tun?"

Hinterlasse einen Kommentar