Banken verlangen „Verwahrentgelte“ – gegen Minuszinsen der Banken vorgehen

Wer Geld sparen möchte, zahlt immer häufiger drauf. Die Liste der Banken, die sogenannte „Strafzinsen“ erheben, wird täglich länger. Diese Zinsen werden fällig, wenn das Guthaben auf dem Konto einen bestimmten Betrag übersteigt. Aktuell verlangen 429 Banken so von ihnen bezeichnete „Verwahrentgelte“ von ihren Privatkunden.

Die Kreditinstitute beziehen sich bei ihrer Zinspolitik auf den negativen Einlagezins der Europäischen Zentralbank (EZB). Von daher verlangen die Banken von ihren Kunden aktuell einen Zinssatz in Höhe von minus 0,5 Prozent. Am Beispiel: Bei 50.000 Euro Guthaben muss er Kunde jährlich 250 Euro an Zinsen an seine Bank entrichten.

Seit Jahresbeginn 2022 haben 15 Kreditinstitute Negativzinsen eingeführt bzw. ihre Konditionen den Kunden gegenüber deutlich verschärft. Im Jahr 2022 rollt weiterhin eine „Negativzins-Welle“ über Deutschland hinweg.

Inzwischen verlangen schon mindestens 165 Banken ab einem Gesamtguthaben von 50.000 Euro oder weniger Negativzinsen. Bei einigen Kreditinstituten müssen die Kunden schon ab 5.000 Euro oder 10.000 Euro auf dem Konto Minuszinsen entrichten.

Dennoch bleibt das Verwahrentgelt sehr umstritten. Verbraucherschützer kritisieren diese Entwicklung scharf. Sie argumentieren die Unrechtmäßigkeit des Abkassierens der Kunden durch ihre Banken. Vor diesem Hintergrund klagen Verbraucherschützer gegen die „Verwahrentgelte“.

Einen Erfolg konnten sie schon erzielen. So hat das Landgericht Düsseldorf im Januar 2022 die Zinspolitik der Volksbank Rhein-Lippe revidiert. Die Rechtskraft des Urteils muss jedoch noch abgewartet werden.

In der Folge müssen sich Bankkunden die „Verwahrentgelte“ auf ihr Guthaben nicht gefallen lassen. Die Verbraucherzentralen stehen mit Rat und Tat zur Seite.


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