Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Landespflegegeld-Bezieher – weitere Ausnahmen

Die meisten Menschen in Deutschland müssen den Rundfunkbeitrag für ein staatstreues, subjektives linksgrünes Programm zahlen. Jetzt könnte Hoffnung bestehen, durch eine weitere Ausnahme den Beitrag umgehen zu können.

Der Rundfunkbeitrag polarisiert die Menschen in Deutschland nach. Mit rund 220 Euro jährlich oder 18,36 Euro monatlich sorgen für acht Milliarden Euro Einnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Der Beitrag ist eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Bürger, neben den Preisen für Energie und der Inflation insgesamt.

Dennoch: Trotzdem jeder Bürger zur Zahlung des Beitrages grundsätzlich verpflichtet ist, existieren einige Ausnahmen, um die Beitragspflicht zu umgehen.

Mehrere Hunderttausend Menschen zahlen in Bayern offenbar den Rundfunkbeitrag, obwohl sie es eigentlich gar nicht müssten.

Daher klagt der VdK Bayern nun beim Bundesverfassungsgericht und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, um zu erwirken, dass pflegebedürftige Personen vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Konkret geht es dabei um Menschen, die Landespflegegelder erhalten und somit mindestens unter den Pflegegrad 2 fallen.

In anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz oder Berlin sind automatisch alle Bürger, die Landespflegegeld erhalten, von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Davon sind in Bayern rund 350.000 Menschen betroffen.

Andere Voraussetzungen ermöglichen die Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Beispielsweise sind Empfänger von Sozialleistungen oder Menschen mit Behinderung entweder vom Rundfunkbeitrag befreit oder müssen nur einen geringen Satz zahlen.

Darüber hinaus können sich auch junge Menschen, die BAföG und eine Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, befreien lassen.

Rentner müssen hingegen die vollen Kosten des Beitrags zahlen. Eine Ausnahme gibt es für diejenigen, die zusätzlich Sozialleistungen beziehen sowie für Empfänger von Hartz IV bzw. zukünftig dem Bürgergeld.

Geflüchtete und Asylbewerber werden von den Rundfunkbeiträgen befreit, wenn sie in einem Asylbewerberheim wohnen.


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