Gestern tagte das Berliner Landesverfassungsgericht um der Frage nachzugehen, ob die desolate, chaotische und undemokratische Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wiederholt werden muss.
Das Zitat des gestrigen Tages mit Blick auf die zahlreichen dokumentierten Wahlpannen kam von der Präsidentin des Gerichts Ludgera Selting:
„Nur eine vollständige Wiederholung der Wahl kann einen verfassungskonformen Zustand herbeiführen.“
Die Integrität des Parlaments „sei durch die Vielzahl und Schwere der Wahlfehler erheblich beschädigt.“ Ein Urteil ist das zwar noch nicht. Aber es ist nur schwer vorstellbar, dass das Gericht hinter diese Aussagen zurückfallen wird.
Neben der rechtlichen Würdigung der katastrophalen Berliner Wahlzustände, die an eine „Republica Banana“ erinnern, hat auch eine politische Würdigung im Sinne der Verantwortlichkeiten zu erfolgen. Hier rückt der damalige SPD- Innensenator und aktuelle Senator für Bau und Stadtentwicklung Andreas Geisel in den Fokus. Nicht nur die Opposition verlangte gestern seinen Rücktritt. Die SPD-Koalitionspartner Grüne und Die Linke distanzierten sich in ihren Statements nach der Sitzung des Berliner Landesverfassungsgerichts.
Sollte es demokratisch in Berlin zugehen, so steht Berlin vor der Neuwahl des Abgeordnetenhauses und Andreas Geisel (SPD) vor dem Ende seiner Senatorenkarriere.
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