Berlin: Polizisten sollen Körperverletzung im Amt, Verfolgung Unschuldiger, Nötigung und Freiheitsberaubung begangen haben – gilt noch „Die Polizei, dein Freund und Helfer“?

Das Verhalten Polizeikräfte im Einsatz wird immer häufiger von der Öffentlichkeit als kritisch wahrgenommen. Die Bürger sehen die Polizei nicht mehr als „Freund und Helfer“. Ein neuer Fall in Berlin zeigt, dass die Wahrnehmung der Menschen in Deutschland in Bezug auf die Polizei korrekt sein könnte.

Die Berliner Polizei hat am vergangenen Donnerstag die eigene Polizeiwache am Alexanderplatz durchsucht. Den dort tätigen Polizeibeamten – eine Polizistin und vier Polizisten – wird vorgeworfen, in der Ausübung ihrer Amtsgeschäfte Körperverletzung im Amt begangen zu haben. Darüber hinaus wird gegen diese wegen Verfolgung Unschuldiger, Nötigung und Freiheitsberaubung ermittelt.

Ein Polizist, also ein Kollege, hatte angezeigt, dass ein 21-Jähriger, der in der Polizeiwache am Alexanderplatz eine Verlustanzeige erstatten wollte, von einem Polizisten angegriffen und geschlagen wurde.

Drei der weiteren fünf damals anwesenden Polizisten sollen das Opfer im Verlauf der Tat zu Boden gebracht haben. Hierbei soll der Polizist, der den 21-Jährigen anfänglich angriff, erneut und mehrfach auf diesen eingeschlagen und ihn so leicht verletzt haben.

Anschließend sollen die nun beschuldigten Polizisten und die Polizistin wahrheitswidrig ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gegen das Opfer eingeleitet und entgegen der Entscheidung eines Staatsanwaltes eine Blutentnahme veranlasst haben. Dafür soll der 21-Jährige über zwei Stunden ohne Rechtsgrundlage von den Polizisten festgehalten worden sein.

Ein derartiges Verhalten trägt nicht dazu bei, das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der Polizei in Deutschland zu stärken.


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