Die Wiederholungswahl findet am 12.02.2023 in Berlin statt Die Wahl sei nicht gefährdet, so der Berliner Staatsrechtler Prof. Ulrich Battis während eines Pressegespräches.
Das Bundesverfassungsgericht werde die Beschwerde gegen die Entscheidung für eine komplette Wahlwiederholung „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als unzulässig verwerfen“, so der Rechtsexperte Battis. Der Blaulichtblog berichtete.
Das Karlsruher Gericht hat sich trotzdem alle Wahlniederschriften bis zum 10. Januar 2023 liefern lassen. Ab heute wird geprüft.
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