Deutschlandweit liegen den Bewilligungsstellen für die Gewährung von Corona-Soforthilfen rund 15.000 bekannte Strafanzeigen wegen des Verdachts betrügerischen Antragstellungen aus dem Frühjahr 2020 vor. Das gab die Bundesregierung jetzt bekannt. Die Länder berichten monatlich dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings über die Durchführung der Corona-Soforthilfen. Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist die Zahl der tatsächlich eingereichten Strafverfahren und Ermittlungsverfahren durch die Länder aber deutlich höher.
