Die Abschiebung des in Bremen lebenden Libanesen Clan-Chef Ibrahim Miri ist rechtswidrig. Dies erklärte das Verwaltungsgericht Bremen in seinem heutigen Beschluss. Dennoch bleibt das gegen Miri verhängte Einreiseverbot nach Deutschland bestehen.
Ibrahim Miri ist ein Teil einer Großfamilie, die oft wegen krimineller Machenschaften im Fokus von Sicherheitsbehörden und der Öffentlichkeit stand. Er soll neben dem Drogenhandel zahlreiche Straftaten begangen haben, so z. B. Körperverletzung oder illegalen Waffenbesitz. Raub, Erpressung und Entführung finden sich in seiner Strafakte. Miri gilt damit als schwer kriminell.
Das Verwaltungsgericht begründet sein Urteil damit, dass Miri ein geduldeter Ausländer in Bremen war und diese gesetzlich nicht abgeschoben werden dürfen. Darüber hinaus liegt ein formaler Fehler vor, bei der zweiten Abschiebung hielt die Innenbehörde nicht das Datum der geplanten Ausreise ein.
Dennoch darf Ibrahim Miri nicht nach Deutschland einreisen. Der Grund hierfür liegt in der rechtskräftigen Anordnung seines siebenjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbotes. Das Bremer Gericht hält Miri dennoch für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Gegen das Urteil können Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
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