Vor drei Wochen hat ein 21-jähriger Mann im Bremerhavener Lloyd-Gymnasium mit mehreren Waffen ausgestattet eine Schulsekretärin niedergeschossen. Die mit einer Armbrust so Getroffene befindet sich noch immer schwerverletzt in einem Bremer Krankenhaus.
Über seinen Rechtsanwalt äußerte sich der Täter nun zu seiner Tat, die kein Amoklauf darstellen sollte und habe “sich auch nicht im Ansatz in der Umsetzung” befunden.
Der Schütze vom Lloyd Gymnasium ist laut Rechtsanwalt seit zwei Jahren nicht mehr Schüler an der Schule.
Er habe an dem Tag die Schule aufgesucht, um ein klärendes Gespräch führen zu wollen. Grund dafür sei eine Lehrerin gewesen, von der er sich ungerecht behandelt gefühlt habe.
Im Büro des Oberstufenkoordinators überschlugen sich die Ereignisse. Der mutmaßliche Täter (bereits dort mit seinen Waffen ausgestattet) erfragen, wo er die ehemalige Lehrerin antreffen könne. Die Auskunft sei ihm verweigert worden. Daraufhin habe er das Gebäude wieder verlassen wollen. Im Sekretariat habe er schließlich aus Zufall die Schulsekretärin getroffen.
Der 21-jährige bedauere im Nachhinein, was passiert ist. Für sein Fehlverhalten bitte er ausdrücklich um Entschuldigung – auch gegenüber den Schülern und dem Schulpersonal.
Untersuchungen zu einer möglichen psychischen Erkrankung des Armbrustschützen liefen laut Aussage seines Rechtsanwaltes derzeit.
Weshalb der Ex-Schüler schwerbewaffnet zu einem Gespräch mit seiner ehemaligen Lehrerin ging bleibt unklar.
Der Anwalt des Täters formuliert das, was er in solchen Fällen schreiben muss. Für seine “Entschuldigung” benötigte der Täter drei Wochen.
Soll jetzt gelten “Schwamm drüber” bzw. “kann ja mal passieren“?
Bei diesem Bremerhavener Amoklauf muss die volle Härte des Gesetzes greifen. Es hat Opferschutz vor Täterschutz zu gelten.
Oder zieht der Rechtsanwalt des 21-jährigen Schützen mutmaßlich noch die “Ausländerkarte“?
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