Der juristische und politische Laie fragt sich, ob in Deutschland noch “1+1=2” gilt. Nach einem Anschlag im Bremerhavener Lloyd Gymnasium liegt die sich aktuell nicht mehr in Lebensgefahr befindliche Schulsekretärin noch immer in einer Bremer Klinik. Der Blaulichtblog berichtete.
Dorthin wurde das kurz vor der Rente stehende Opfer aus Bremerhaven nach der ersten Behandlung in einem Bremerhavener Krankenhaus verlegt.
Der 21-jährige Täter schoss mit einer Armbrust auf die nicht nur in der Schule beliebte Sekretärin.
Jetzt wird bekannt, dass sich der mutmaßliche Attentäter nicht mehr in Untersuchungshaft befindet. Darüber informierte die zuständige Staatsanwaltschaft.
Der mutmaßliche Schütze befindet sich in einem psychatrischen Krankenhaus. Dort wird er von Gutachtern untersucht. Die zu untersuchende Frage lautet: Kann er als Täter vor ein ordentliches Gericht gestellt werden?
Gut, dass sich in Deutschland alles um die Moral und die Opfer dreht.
Wann hört der Wahnsinn auf? Können die Frage Juristen und Politiker beantworten?
Der gesunde Menschenverstand hat auf diese Situationen eine klar Antwort.
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