Bremerhaven: Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) – Amts- und Haushaltsuntreue – BIW-Chef Jan Timke: „Offenbar eigenmächtige Entscheidung des OB führte zu 140.000 Euro Schaden für die Steuerzahler!“

Bremerhaven kommt nicht aus den Negativschlagzeilen. Nach dem „Schiefen Turm von Bremerhaven“, der der Seestadt an der Weser internationale Aufmerksamkeit im Sinne eines negativen Stadtmarketings verschaffte, steht nun der Oberbürgermeister Bremerhaven (OB), der SPD-Politiker Melf Grantz, im Schlaglicht der negativen Berichterstattung über die Stadt. Der Blaulichtblog berichtete.

Zum Sachverhalt: Im März 2020 wurde die ehemalige Leiterin des Sozialamtes von Bremerhaven zu Entsorgungsbetrieben der Stadt (EBB) abgeordnet. Seit Kurzem hat sie nun eine A-15-Stelle im Umweltschutzamt. Ihre eigentliche Stelle (Sozialamt) wurde im Oktober 2020 wiederbesetzt und eine neue Leiterin des Sozialamtes eingestellt. So entstand eine weitere A-15-Stelle.

Der Fraktionsvorsitzende der in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung vertretenen Wählergemeinschaft „Bürger in Wut“ (BIW) Jan Timke stellte daraufhin einen Strafantrag gegen OB Melf Grantz (SPD) wegen des Verdachts der Amts- und Haushaltsuntreue. Gegenstand des Antrages ist eine zusätzlich geschaffene A-15-Beamtenstelle in der Verwaltung der Stadt. Aus Sicht von BIW wurde diese Stelle widerrechtlich geschaffen, die frühere Stelle (Leiterin des Sozialamtes) hätte freigehalten werden müssen. OB Grantz hätte sich aus der Perspektive von BIW für die überplanmäßige Stelle darüber hinaus die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung einholen müssen.

Der betroffene Oberbürgermeister Grantz (SPD) zeigt sich verwundert. Er sei über das Verfahren seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Bremen nicht informiert. Gleichzeitig beurteilt er sein Verhalten als „rechtskonform“. Der Vorwurf gegen ihn sei „absurd“. Er gehe davon aus, dass das Verfahren im Oktober 2022 von der Staatsanwaltschaft eingestellt werde.

Durch die aus unserer Sicht eigenmächtig vom Oberbürgermeister neu geschaffene Planstelle ist dem Bremerhavener Steuerzahler ein Schaden in Höhe von bis heute rund 140.000 Euro entstanden. Seit Oktober 2020 werden zwei A15-Besoldungen für eine Stelle ausgezahlt“, rechnet BIW-Fraktionschef Timke vor.

BIW-Fraktionsvorsitzender Jan Timke

Dem ursprünglichen Antrag von BIW auf Erwirkung einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Bremen wurde durch die nunmehr anders besetzte Stelle bei den „Seestadt Immobilien“ die Grundlage entzogen. Die ehemalige Leiterin des Sozialamtes Bremerhavens ist jetzt nicht mehr im Umweltschutzamt tätig, so dass keine „neue A15-Stelle“ erforderlich ist. Tatsächlich lässt sich hinter dieser Stellenbesetzung ein „Coup des Oberbürgermeisters“ vermuten.

Die Staatsanwaltschaft Bremen stellte das Verfahren zwar zunächst ein. Unsere daraufhin erfolgte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Bremen zeigte Wirkung. Nach Presseaussagen ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen Oberbürgermeister Grantz, die Ermittlungen stehen offenbar kurz vor dem Abschluss“, äußert sich BIW-Politiker Jan Timke optimistisch.  

Die Fraktion „Bürger in Wut“ in Bremerhaven sieht dem Ausgang des Verfahrens gelassen entgegen. Schließlich steht es der Opposition zu, das Handeln des Magistrats juristisch überprüfen zu lassen.

Spannend bleibt zu beobachten, welche politischen Schlussfolgerungen im Anschluss an einen möglichen Strafbefehl im Oktober 2022 gegen Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) gezogen werden.


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