Bremerhaven: Untreueverfahren gegen OB Melf Grantz (SPD) geht in die nächste Runde – Beschwerde von Jan Timke (BiW) erfolgreich – Staatsanwaltschaft ermittelt weiter

Wegen des Verdachts der Amts- und Haushaltsuntreue stellte der Fraktionsvorsitzende der in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung vertretenen Wählergemeinschaft „Bürger in Wut“ (BIW), Jan Timke, einen Strafantrag gegen den Oberbürgermeister (OB) Melf Guido Grantz (SPD). Gegenstand des Antrages ist eine zusätzlich geschaffene A-15-Beamtenstelle in der Verwaltung der Stadt. Aus Sicht von BiW wurde diese Stelle widerrechtlich geschaffen, die frühere Stelle der Leiterin des Bremerhavener Sozialamtes hätte freigehalten werden müssen. OB Grantz hätte sich aus der Perspektive von BiW für die überplanmäßige Stelle die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung einholen müssen. Der Blaulichtblog berichtete.

BiW-Fraktionsvorsitzender Jan Timke, Mitglied der Bremischen Bürgerschaft

Bisher wurde das Strafverfahren in zwei Fällen (2021 und 2022) gegen Melf Grantz (SPD) seitens der Bremer Staatsanwaltschaft eingestellt. “Recht haben und Recht bekommen sind Zweierlei. Wir sind der festen Überzeugung, im dritten Anlauf Recht zugesprochen zu bekommen“, zeigte sich Jan Timke (BIW) in seinem Vorgehen im Oktober 2022 entschlossen und legte eine erneute Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bremen gegen die Einstellung ein. Der Blaulichtblog berichtete.

Durch die aus unserer Sicht eigenmächtig vom Oberbürgermeister neu geschaffene Planstelle ist dem Bremerhavener Steuerzahler ein Schaden in Höhe von bis heute rund 140.000 Euro entstanden. Seit Oktober 2020 werden zwei A15-Besoldungen für eine Stelle ausgezahlt“, begründet der Fraktionsvorsitzende Jan Timke (BiW) damals die Notwendigkeit der nochmaligen juristischen Überprüfung. Darüber hinaus hält der Stadtverordnete Timke, der auch Mitglied der Bremischen Bürgerschaft ist, an seiner Einschätzung fest, dass Oberbürgermeister Grantz (SPD) unrechtmäßig eine hochdotierte Beamtenstelle geschaffen habe.

Jetzt der rechtliche Paukenschlag aus Bremen: Die Generalstaatsanwaltschaft weist die Staatsanwaltschaft Bremen wiederholt an, die Ermittlungen gegen den Bremerhavener Oberbürgermeister Melf Guido Grantz (SPD) aufzunehmen.

„Alle guten Dinge sind bekanntlich drei in Bremen. Ich kann mich nicht des
Eindrucks erwehren, dass die Staatsanwaltschaft nicht mit dem entsprechenden Nachdruck
ermittelt hat. Dank der BiW wird das Verfahren noch einmal aufgerollt“, reagierte der Kläger Jan Timke (BiW) auf den Beschluss der Generalstaatsanwaltschaft.

Oberbürgermeister Grantz (SPD) reagierte abwartend. Die Staatsanwaltschaft hätte ihm ihren Beschluss überhaupt nicht offiziell mitgeteilt. Aus Sicht des OBs seien die Vorwürfe substanzlos. Grantz will jetzt Akteneinsicht beantragen.


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