Die Ampelkoalition und die CDU/CSU fanden einen Kompromiss beim geplanten Bürgergeld. Die Union konnte ihre Forderung nach mehr Sanktionen für Empfänger durchsetzen.
Die Ampel hatte eine “Vertrauenszeit” von sechs Monaten vorgesehen, in denen es keine Sanktionen geben sollte. Auf diese “Vertrauenszeit” wird nun komplett verzichtet. Stattdessen sollen von Anfang an Leistungsminderungen greifen, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Job bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart war. Dafür wurde ein Stufenmodell vereinbart.
Der Kompromiss sieht ein Schonvermögen in Höhe von 40.000 Euro für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft vor und 15.000 Euro für jede weitere Person. Es gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. In dieser Zeit müssen Leistungsbezieher das Ersparte nicht aufbrauchen. Die Altersvorsorge wird davon komplett ausgenommen und geschützt.
Morgen kommt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zusammen, um über die Vorschläge zu beraten. Wenn sich die Einigung bestätigt, könnte die Sozialreform Ende der Woche die letzte Hürde nehmen.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll sie zum Januar 2023 in Kraft treten und das heutige Hartz-IV-System ablösen.
Das Bürgergeld sieht unter anderem höhere Regelsätze und eine bessere Betreuung von Arbeitslosen vor.
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