Coronabedingte Arbeitnehmer in Kurzarbeit mit tageweisem Arbeitsausfall müssen nach einem heutigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen!
Der Richterspruch könnte in den kommenden Monaten Auswirkungen auf zig-tausende Arbeitnehmer in Deutschland haben.
Interessant verhält sich der Richterspruch in einem Punkt: Reduziert sich der Arbeitsanfall um 100 Prozent, so erhält der Arbeitnehmer gar keinen Urlaub. Da kann eingewendet werden, er arbeitet ja auch nicht.
Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit einem “Hartz-IV-Empfänger“? Diesem stehen 21 Urlaubstage zu!?
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