Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat gesprochen. Gestritten wurde über die Bezahlung von Überstunden. Arbeitnehmer müssen bei Vergütungsansprüchen weiterhin in Zukunft darlegen, dass die Anzahl an angefallenen Überstunden notwendig, angeordnet, geduldet oder zumindest nachträglich vom Arbeitgeber gebilligt wurde.
Damit können Arbeitnehmer nicht von einem vereinfachten Verfahren ausgehen. Zuvor hatte die Europäische Union Arbeitgeber zu einer präzisen Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Im Ergebnis bleiben im Anschluss an das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes die Regeln bei Klagen streng.
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