Die Bundesregierung kümmert sich in der aktuellen Zeit um die zentralen Themen. In diesem Fall um das „Transsexuellengesetz“ (Ironie-off). Inflation, Wirtschaftskrise, drohende Explosion der Energiekosten, Arbeitsplatzverlust und Fachkräftemangel stellen offenbar politische Petitesse dar.
Es ist zu fragen, ob die Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) noch die Mehrheitsgesellschaft im Blick hat?
Die Ampelregierung (SPD, Grüne, FDP) verfolgt ein Ziel: Die Wiederwahl. Diesem Ziel ordnet sie alle zentralen Themen mutmaßlich unter. Das Motto lautet offenbar: „Wenn wir allen Minderheiten in Deutschland ein Projekt realisieren, dann wird sich jede Minderheit durch ihre Zustimmung bei der kommenden Bundestagswahl revanchieren!“.
Zum konkreten Gesetz: Der Geschlechtseintrag im Pass soll künftig durch eine einfache Erklärung beim Standesamt geändert werden können. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) stellten das neue Selbstbestimmungsgesetz vor. Das neue Gesetz ersetzt das alte „Transsexuellengesetz“ aus dem Jahr 1980.
Danach soll jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht ab dem 14. Lebensjahr und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Die Zustimmung der Eltern ist dabei eine Voraussetzung.
„Selbstbestimmt leben zu können, sei fundamental für alle Menschen“, so die Grünen-Politikerin Paus. „Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung“, betonte auch Bundesjustizminister Dr. Buschmann.
Das neue Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass bei der Frage des Geschlechtseintrags und der Vornamen künftig unerheblich sein soll, ob es sich um einen transgeschlechtlichen, nicht-binären oder intergeschlechtlichen Menschen handelt. Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest sollen als Voraussetzung für eine Änderung nicht verlangt werden.
Bislang müssen Menschen, die ihr Geschlecht im Pass ändern wollen, zwei psychiatrische Gutachten einholen und dabei sehr intime Fragen beantworten, zum Beispiel zu ihrem Masturbationsverhalten. Diese Gutachten kosten mehr als 1.000 Euro und das Verfahren dauert Monate. Entscheiden muss dann ein Gericht. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums entscheiden die Gerichte in 99 Prozent der Fälle im Sinne der Antragsteller.
Das Prestigeprojekt der Freien Demokraten (FDP), die Abschaffung und damit die Modernisierung des „Transsexuellengesetzes“ führen dazu, dass die FDP in bürgerlich-konservativen Kreisen als unwählbar gilt. Dort wird es als „letzte Stufe der Dekadenz“ bezeichnet. Für Konservative existieren zwei Geschlechter, Mann und Frau. Diese Geschlechter sind angeboren.
Das Gesetz wurde vorgelegt, beschlossen ist es damit noch nicht, auch wenn die linkgrünen (inklusive FDP) die parlamentarische Mehrheit dafür im Deutschen Bundestag haben.
Warten wir es ab, ob es wieder Konfetti regnen wird im Deutschen Bundestag, ähnlich dem Beschluss zur „Ehe für alle“, der sogar die CDU und CSU zustimmten.
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