Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vorgelegt, mit dem die Zahl der Bundestagsmandate künftig sicher auf die Regelgröße von 598 begrenzt werden soll.
Die Vorlage, die am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sieht dazu einen Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Dies könnte dazu führen, dass künftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen.
Überhangmandate sind bisher angefallen, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem Listenergebnis entsprach. Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, wurden diese Überhänge mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. In der Folge stieg die Zahl der Abgeordneten über die gesetzliche Regelzahl hinaus auf derzeit 736 an.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll es wie bisher 299 Wahlkreise und zwei Stimmen geben. Dabei wird mit der als „Hauptstimme“ bezeichneten bisherigen Zweitstimme, mit der die Wähler für eine Parteiliste votieren können, über die proportionale Verteilung der Mandate an die Parteien entschieden. Mit der nunmehr „Wahlkreisstimme“ genannten bisherigen Erststimme können wie bisher in den Wahlkreisen Direktkandidaten gewählt werden. Ihnen wird ein Mandat laut Vorlage jedoch nur zugeteilt, wenn dies durch das Hauptstimmenergebnis gedeckt ist. Stellt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissieger, als ihrem Hauptstimmenergebnis entspricht, sollen – in der Reihenfolge ihrer Ergebnisse bei den Wahlkreisstimmen – entsprechend weniger von ihnen bei der Mandatszuteilung berücksichtigt werden.
„Die erfolgreiche Kandidatur im Wahlkreis setzt also künftig neben der relativen Mehrheit eine Deckung durch Hauptstimmen voraus“, führen die Koalitionsfraktionen dazu in der Vorlage aus. Parteiunabhängige Wahlkreisbewerber seien indes „als zwingende Ausnahme vom Grundsatz der Hauptstimmendeckung allein am Maßstab des Mehrheitsgewinns im Wahlkreis zu messen“.
Die CDU/CSU-Fraktion dringt auf eine Wahlrechtsreform auf der Grundlage des personalisierten Verhältniswahlrechts, mit der die Zahl der Bundestagsmitglieder „in Richtung einer Regelgröße von 590 Abgeordneten reduziert“ wird. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (20/5353) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 270 reduziert und die Regelgröße für Listenmandate auf 320 erhöht werden.
In der Vorlage plädiert die Fraktion zudem für eine Erhöhung der Zahl unausgeglichener Überhangmandate von derzeit drei „auf die vom Bundesverfassungsgericht zugelassene Anzahl“ von 15. Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland sollen nach ihrem Willen „wie bisher mit Listenmandaten der gleichen Partei in anderen Bundesländern verrechnet“ werden.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem Listenergebnis entsprach. Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, werden diese Überhänge nach geltendem Wahlrecht bis auf drei mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. In der Folge ist die Zahl der Abgeordneten über die gesetzliche Regelzahl von 598 hinaus auf derzeit 736 angestiegen.
Zudem sprechen sich die Abgeordneten in dem Antrag für eine „Anhebung der Grundmandatsklausel“ aus. Danach sollen bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nur Parteien berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens fünf statt bisher drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben.
Zugleich wendet sich die Fraktion in der Vorlage gegen das in einem Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgeschlagene Wahlrechtsmodell. „Ein Modell, bei dem den in den Wahlkreisen durch die Erststimme direkt gewählten Kandidatinnen und Kandidaten nur dann ein Mandat zugeteilt wird, wenn und soweit dieses von dem durch die Zweitstimmen ermittelten Parteienproporz gedeckt ist, schmälert die Bedeutung der Wahlkreisabgeordneten erheblich und beeinträchtigt die parlamentarische Vertretung von Bürgerinteressen“, schreibt die Fraktion.
Die AfD-Fraktion macht sich für eine Reduzierung der Mitgliederzahl des Bundestages „auf regelmäßig nur noch 598 Abgeordnete“ stark, In einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Parlaments steht, dringt sie darauf, die Entstehung sogenannter Überhangmandate künftig zu vermeiden. Dies könnte dazu führen, dass in Zukunft nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen.
Überhangmandate sind bisher angefallen, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem Listenergebnis entsprach. Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, wurden diese Überhänge mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. In der Folge stieg die Zahl der Abgeordneten über die gesetzliche Regelzahl hinaus auf derzeit 736 an.
Nach dem Gesetzentwurf der Fraktion sollen mit der Erststimme künftig nicht mehr unmittelbar Bundestagsabgeordnete, sondern „qualifiziere Wahlkreiskandidaten“ gewählt werden. Erringen solche Bewerber einer Partei mehr Mandate, als deren Landesliste nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden, soll eine Rangfolge ihrer Direktkandidaten nach ihrem prozentualen Stimmergebnis aufgestellt werden. „Danach werden den qualifizierten Wahlkreiskandidaten Mandate bis zur Erreichung der Sitzzahl zugeteilt, die der betreffenden Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Mandatszuteilung erfolge „in der Reihenfolge der absteigenden prozentualen Stimmergebnisse, beginnend mit dem höchsten prozentualen Stimmergebnis“.
Eine Durchbrechung erfahre dieses „Zuteilungssystem ohne Überhangmandate“ für den „eher theoretischen“ Fall, dass ein parteiunabhängiger Bewerber sich in einem Wahlkreis nach Erststimmen durchsetzt, führt die Fraktion in der Begründung ferner aus. Danach soll ein solches „unabhängiges Wahlkreismandat“ der eigentlich angestrebten gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages hinzugerechnet werden,
Darüber hinaus soll nach dem Willen der Fraktion die Möglichkeit geschaffen werden, die Zweitstimme künftig in bis zu drei „Bewerberstimmen“ aufzuteilen und dadurch die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge der Landeslisten zu verändern.
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