Der Landeswahlausschuss im Land Bremen hat mit 9:0 Stimmen die Landesliste der Partei “Alternative für Deutschland” (AfD) zur Bundestagswahl einstimmig für ungültig erklärt.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass die AfD keine eidesstattliche Versicherung über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nach Paragraf 21 Absatz 6 Bundeswahlgesetz abgegeben hat.
Damit gilt die Landesliste der AfD als für die Bundestagswahl am 26. September 2021 als nicht zugelassen. Die AfD dürfte nach Rechtskraft nicht zur Bundestagswahl im Land Bremen antreten.
Wie die AfD auf die auf diesen Beschluss reagiert ist bisher nicht bekannt. Die AfD kann die Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen.