Beim Wahlprüfungsgericht des Deutschen Bundestags sind mittlerweile knapp 2.100 Einsprüche gegen die Bundestagswahl vom 26. September 2021 eingegangen. Ein Großteil der Wahlbeschwerden kommt aus Berlin. Dort hatte es am Wahlabend Pannen in zahlreichen Wahllokalen gegeben, die nun im Rahmen der Wahleinsprüche aufgearbeitet werden müssen.
Brisant ist, dass die LINKE nur deshalb in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag vertreten ist, weil sie am Wahlabend bundesweit drei Wahlkreisen mit einem Direktmandat gewonnen hatte. Zwei dieser drei Wahlkreise befinden sich in Berlin. Sollte also im Rahmen der Wahlprüfung festgestellt werden, dass bei der Bundestagswahl auch in diesen Wahlkreisen mandatsrelevante Fehler waren, so könnte es dort zu einer Wiederholungswahl kommen. Würde dabei die LINKE ein Direktmandat verlieren, wäre die Bundestagsfraktion Geschichte. Schon aus diesem Grund hatte der BLAULICHTBLOG seine Leser aufgefordert, möglichst zahlreich Einspruch gegen die Bundestagswahl einzulegen.
Die Wahlprüfung obliegt gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes dem Deutschen Bundestag, der hierfür ein Wahlprüfungsgericht wählt. Das neunköpfige und mit allen Bundestagsparteien besetzte Gremium hatte sich am 27. Januar konstituiert und die Arbeit aufgenommen. Jeder Bürger, der fristgerecht einen Wahleinspruch eingereicht hatte, erhält nach der Prüfung seiner Beschwerde eine Antwort. Darüber hinaus werden auch alle Wahleinsprüche und die dazugehörigen Stellungnahmen des Wahlprüfungsausschusses auf der Homepage des Bundestags veröffentlicht.
Es bleibt spannend, wie diese Wahlprüfung und damit das Ergebnis der Bundestagswahl ausgehen wird.
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