Bundesverfassungsgericht: AfD muss staatliche Stiftungsförderung erhalten – Klatsche für die Demokratie in Deutschland

Der Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung hat die Partei 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das gab das Bundesverfassungsgericht am heutigen Mittwoch in Karlsruhe bekannt.

Der Grund dafür ist, dass die Voraussetzungen und Kriterien für die Förderung der politischen Stiftungen bisher nicht in einem eigenen Gesetz geregelt sind, wie Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe sagte. Das sei bei einer so wesentlichen Frage aber notwendig. (Az. 2 BvE 3/19)AfD-nahe Stiftung darf staatliche Förderung bekommen.

In diesem Fall offenbart sich die undemokratische Haltung der Parteien CDU, CSU, SPD, Grüne, Die Linke und FDP. Diese haben gemeinsam für eine Rechtsgrundlage zu sorgen, die eine objektive Stiftungsförderung ermöglicht.

Fakt ist, die AfD ist mit demokratischen Mitteln zu stellen und zwar so, dass die Wähler der Partei nicht mehr ihre Stimmen geben. Das geht nur inhaltlich.

Kein schöner Tag für die Demokratie in Deutschland – eine herbe Klatsche für den deutschen Gesetzgeber Deutscher Bundestag.


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