Bundeswahlausschuss behandelt Beschwerden der Parteien

Am 5. August 2021 wird der Bundeswahlausschuss zu seiner dritten Sitzung zusammentreten und über die Beschwerden der vom Wahlausschuss zurückgewiesenen Landeslisten entscheiden. Die Sitzung beginnt um 10.00 Uhr und wird auf der Homepage des Bundestags live übertragen.

Insgesamt 88 Parteien und Vereinigungen hatten ursprünglich Interesse an der Teilnahme zur Bundestagswahl gezeigt. Davon wurden 44 kleine sowie die etablierten, schon im Bundestag oder einem Landtag vertretenen, Parteien in den Sitzungen des Ausschusses am 8. und 9. Juli anerkannt und sind damit sicher auf dem Stimmzettel vertreten.

Unter den restlichen nicht zur Wahl zugelassenen Parteien sind unter anderem die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die Deutsche Zentrumspartei (Zentrum) und die Republikaner (REP). Die Zentrumspartei, die sich selbst als älteste Partei Deutschlands bezeichnet, hatte beispielsweise ihre Rechenschaftsberichte für 2019 und 2020 laut Stellungnahme des Deutschen Bundestags nicht frist- und formgerecht eingereicht, was dazu führte, dass die Rechtsstellung als Partei verloren ging.

Nun setzen einige der zurückgewiesenen Gruppierungen alle Hoffnungen auf den 5. August, um doch noch nachträglich zugelassen zu werden.  


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