Paukenschlag in Berlin! Der Bundeswahlleiter Georg Thiel legt Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis vom 26. September 2021 in der Bundeshauptstadt Berlin ein. Er begründet dies mit den „in den Berliner Wahlkreisen vermeidbaren Wahlfehlern“. Jetzt besteht die Aufgabe zu prüfen, ob diese „mandatsrelevant“ seien.
Im Zusammenhang mit der Wahl zum Deutschen Bundestag, zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie zu den kommunalen Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin ereigneten sich eklatante Pannen in der Wahlorganisation. Beispielsweise reichten die Stimmzettel in diversen Wahllokalen nicht aus. Alternativ lagen in einigen Wahllokalen die verkehrten Wahlzettel aus. Es bildeten sich an manchen Wahllokalen derart lange Warteschlangen, dass einige Wählerinnen und Wähler ihre Wahl abbrachen bzw. erst nach 18:00 Uhr ihre Stimme abgeben konnten.
Zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Medien bereits erste Prognosen und Hochrechnungen. Berichtet wurde, dass es insgesamt bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus in 200 von 2.000 Wahllokalen Probleme gab. In der Folge trat die Berliner Landeswahlleiterin Dr. Petra Michaelis von ihrem Amt zurück. Der letztlich politisch verantwortliche Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) nimmt sein Amt dagegen immer noch wahr.
Es wird davon ausgegangen, dass der Einspruch aus Wiesbaden am heutigen Freitag im Berliner Reichstagsgebäude eingeht. Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages muss sodann prüfen, ob Wahlfehler vorlagen und ob diese somit eine „Mandatsrelevanz“ aufweisen. Gemeint ist damit, ob sich die Sitzverteilung des 20. Deutschen Bundestages aufgrund der Berliner Wahlfehler verändert.
Nicht nur der Bundeswahlleiter hat das Recht, Einspruch gegen die Bundestagswahl vom 26.09.2021 einzulegen. Dieses Recht kommt jedem Wahlberechtigten Bürger bzw. Bürgerin zu.
Über das nachfolgende Musterschreiben kann noch bis zum 26. November 2021 Einspruch beim Wahlprüfungssauschuss des Deutschen Bundestages eingereicht werden. Der Eingang wird bestätigt und der Deutsche Bundestag muss sich mit jedem einzelnen Einspruch befassen.
Den Mustereinspruch finden Sie hier:
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