Corona-Gaga: Mehrfachtäter darf nicht in Haft!

Um eine Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern, erhalten jetzt sogar schon Mehrfachtäter eine Haftverschonung.

Ein gebürtiger Oldenburger wollte sich am Samstag bei der Bundespolizei in Hannover stellen. Der aktuell wohnsitzlose Mann wurde mit drei Haftbefehlen gesucht: Wegen wiederholten Verstoßes gegen das Wehrstrafgesetz und Unterschlagung muss er noch eine Restfreiheitsstrafe von insgesamt 139 Tagen absitzen. Außerdem wurde er wegen Urkundenfälschung zur Aufenthaltsermittlung gesucht.

Aber der Staatsanwalt entschied: Aufgrund der Pandemielage werden die Haftbefehle vorübergehend außer Vollzug zu setzen. Zu seiner Verwunderung konnte der 26-Jährige die Wache anschließend wieder als freier Mann verlassen.


Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, unterstützen Sie bitte das Projekt BLAULICHTBLOG mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf
DE60 2905 0101 0082 9837 19 (BIC: SBREDE22XXX), Empfänger: BREPRESS UG,
Verw.-Zweck: Spende Blaulichtblog. Vielen Dank!

Kommentar hinterlassen zu "Corona-Gaga: Mehrfachtäter darf nicht in Haft!"

Hinterlasse einen Kommentar