Der E-Auto-Schwindel von Opel

Die Automarke Opel hat mit einer neuen Werbeaktion für kräftig Wirbel gesorgt – und musste letztlich eine strafbewährte Unterlassung hinnehmen, was einer deutlichen Niederlage gleicht. Was aber genau war passiert?

Im Windschatten der „Ich fühle mich gut mit einem E-Auto, weil ich damit die Umwelt entlaste“-Kampagne der linksgrünen Politikerkaste ist die Automarke Opel mit einem „Schnäppchenangebot“ auf Kundenfang gegangen. So hat der Konzern im vergangenen Jahr medienwirksam bei Gewerbekunden damit geworben, einen Opel Mokka-e für nur 39 Euro netto pro Monat zum Leasing anzubieten. Ein Wahnsinnspreis!

Der Haken dabei: Nicht alle Bestellungen wurden auch tatsächlich eingelöst. Oder anders gesagt: Es ist nicht bekannt, wie viele Bestellungen überhaupt eingelöst wurden! Der Wettbewerbszentrale liegen Unterlagen von mehreren Gewerbekunden vor, die alle die nachfolgende E-Mail erhalten hatten:

EXKLUSIV FÜR ALLE KUNDEN,
DIE KEINEN MOKKA-E ERHALTEN KÖNNEN!
Sehr geehrter Herr …,
wir bedauern Sie davon in Kenntnis setzen zu müssen, dass aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach dem Mokka-e die Produktionskapazität von Opel bei weitem überschritten wurde. Aufgrund dessen hat uns Opel mitgeteilt, in 2021 das von Ihnen bestellte Modell nicht mehr liefern zu können. Selbst ein unverbindlicher Liefertermin kann aktuell nicht bestimmt werden.
„Der Opel Mokka-e ist schon vor seinem offiziellen Marktstart in Deutschland im März 2021 ein großer Erfolg. Die Nachfrage in Deutschland übertrifft unsere Erwartungen deutlich. Einige Varianten des Mokka-e sind bereits ausverkauft. Andere Ausstattungslinien des Mokka-e sowie die Benziner- und Diesel-Varianten sind nach wie vor bestellbar.“ – Opel (12.2020)
Zusammen mit Opel haben wir nach Lösungen gesucht. Exklusiv für Kunden, deren Vertrag aufgrund dieser aktuellen Überbuchung storniert werden musste, haben wir vier Alternativangebote kalkuliert. Wir hoffen, dass eines davon Ihre Zustimmung findet. …
Wir werden uns kurzfristig telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle weiteren Details mit Ihnen zu besprechen.

Quelle: Wettbewerbszentrale

Diese Anrufe konnten sich die freundlichen Opel-Verkäufer sparen. Stattdessen erhielt der Konzern Post von der Wettbewerbszentrale. Nach kurzer Prüfung der Rechtslage hat sich der Hersteller nun gegenüber der Wettbewerbszentrale strafbewehrt verpflichtet, es zu unterlassen, ein solches Leasingangebot zu bewerben und Kunden nach einer bestätigten Bestellung durch einen Vertragshändler mit einer solchen E-Mail anschreiben zu lassen.


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