Der zunächst medial zu einem “Amoklauf” hochdramatisierte Dreifachmord von Dänischenhagen hat sich relativ schnell als Beziehungsdrama entpuppt. Der mutmaßliche Täter, anders in Erfurt, Winnenden oder Hanau, ist am Leben und stellte sich der Polizei. Selbst die Feststellung, dass der Täter Jäger war, bezieht sich tatsächlich auf die Vergangenheitsform.
Bei der Durchsuchung seines Hauses in Westensee am Mittwoch fanden Ermittler keine erlaubnispflichtigen scharfen Waffen. Die Beamten stellten jedoch mehrere erlaubnisfreie Waffen sicher, die von der Kriminaltechnik untersucht werden müssen. Der tatverdächtige war Jäger. Nach jetzigem Ermittlungsstand hat der Tatverdächtige alle auf ihn zugelassenen Waffen bereits Anfang dieses Jahres abgegeben.
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Wie der NDR berichtet, ist der Tatverdächtigen auf Grund häuslicher Gewalt in der Vergangenheit bereits aktenkundig geworden und deshalb sind ihm wegen der fehlenden persönlichen Eignung die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen worden. Die Tatwaffe war demnach höchstwahrscheinlich illegal in seinem Besitz.
Für die Opfer und Angehörigen ist das natürlich kein Trost. Allerdings zeigt sich einmal mehr, dass unser Waffenrecht mehr als ausreicht, um auffälligen Personen zumindest den Zugriff auf legale Schusswaffen zu verwehren – wenn es denn auch konsequent angewandt wird. Ebenfalls zeigt sich, dass sich kein Täter mit einem festen Tatvorsatz von seiner Tat abhalten lässt, nur weil ihm ein bestimmtes Tatmittel nicht zur Verfügung steht.
Das Waffengesetz verhindert keine Morde, das Waffengesetz verhindert bestenfalls, dass ein einziges von vielen möglichen Tatmitteln zum Morden verwendet wird. Weder wird die Tat an sich verhindert, noch wird die Verwendung einer Schusswaffe als Tatmittel verhindert. Bestenfalls der Status als Schusswaffe, die sich legal im Besitz des Täters befindet, lässt sich beeinflussen. Das spielt für die Opfer aber vermutlich die geringste Rolle.
Stimmen die NDR-Informationen, wonach die Tatwaffe illegal war, dann beweist das einmal mehr, dass es egal ist, ob man das Waffengesetz mit 60 oder 600 Paragrafen füllt. Denn für einen vorsätzlich handelnden Täter ist es vollkommen unerheblich, ob er bei der Tatbegehung gegen ein oder gegen hundert Gesetze verstößt. Auch verhindert kein Gesetz den illegalen Handel mit regulierten Gütern, sofern der potenzielle Käufer über die nötige Kaufkraft in Verbindung mit dem Willen zum Rechtsbruch verfügt. Dafür schafft man aber eine dauerhaftes Geschäftsmodell für die organisierte Kriminalität, die sich auf die Befriedigung dieses fürs sie lukrativen Bedarfes spezialisiert hat.
Ob man beim BMI irgendwann die rosarote “Verbrechen verhindern durch schärfere Waffengesetze”-Brille abnimmt und endlich mal der Realität ins Auge blickt, darf allerdings bezweifelt werden. Ganze Generationen an Staatsdienern, von Sachbearbeitern in den Ordnungsämtern bis hin zu den Ministerialbürokraten in Bonn bzw. Berlin, hat man mit Sprüchen wie “so wenig Waffen wie möglich ins Volk” großgezogen. Das Licht, dass man damit nur den ohnehin rechtstreuen Teil des Volkes erreicht, während Kriminelle dadurch weitestgehend unbehelligt bleiben, ist leider auch nach 50 Jahren noch nicht aufgegangen.
Game Over:
https://www.kommandoblog.com/2021/04/17/fgc-9-mkii-file-package-release/