Ende März hatten Bundestag und Bundesrat dem Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) zugestimmt. Sieben konservative Bundestagsabgeordnete äußern schwere Bedenken und haben deshalb Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht.
Mit dem ERatG soll der EU die Möglichkeit gegeben werden, den Wiederaufbaufonds “Next Generation EU” in einer Höhe von 750 Milliarden Euro einzurichten. Die EU wird damit ermächtigt, eigenständig Kapitalmarktanleihen zu erheben. Nicht nur der Bundesrechnungshof hat dies kritisiert und das Gesetz für nicht zustimmungsfähig erklärt. Auch zahlreiche Finanzwissenschaftler warnen vor den Haftungsrisiken für Deutschland. Einzelne Mitgliedsstaaten könnten sich künftig, ohne Angabe von Gründen, Geld aus diesem Fonds leihen – und, wiederum ohne Angabe von Gründen, die Rückzahlung verweigern. Die Schulden würden dann durch andere Mitgliedstaaten – vor allem Deutschland – getilgt.
Man sehe „die durch das Grundgesetz garantierte Haushaltsautonomie des Bundestages in unzulässiger Weise eingeschränkt“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der streitbaren Parlamentarier.
„Wir sehen uns daher in der Pflicht, unsere Auffassung von den unverzichtbaren Rechten und Pflichten des Deutschen Bundestages durch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu unterstreichen und zu bewahren. In der Klage wird gefordert, die Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates zum EU-Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz für unwirksam zu erklären. In der Konsequenz entfiele die deutsche Zustimmung zur Aufnahme von Kapitalmarktanleihen durch die EU und der EU-Eigenmittelbeschluss wäre nichtig“, teilte die Klägergemeinschaft mit.
Insbesondere verstoße das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) gegen das Demokratieprinzip und verletzte die grundrechtsgleichen Rechte der Bundestagsabgeordneten, so die Rechtsauffassung der konservativen Parlamentarier.
„Mit dem Gesetz würde der Weg zu einer Fiskalunion (tatsächlich: Schuldenunion) geebnet. Eine solche Schuldenunion widerspricht nicht nur den grundlegenden Bestimmungen der europäischen Verträge, sondern auch dem Grundgesetz. Das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages würde mit diesem Gesetz ausgehebelt und de facto von Deutschland an die EU abgegeben. Dokumentiert wurde diese Haltung durch Außenstaatsminister Michael Roth (SPD), der in der Bundestagdebatte am 25. März betonte, beim Fonds und dessen Finanzierung handle es sich um einen “notwendigen und überfälligen Schritt in Richtung Fiskalunion“, so die Abgeordneten weiter.
Bei den mutigen Klägern handelt es sich um die CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Michael von Abercron, Veronika Bellmann, Hans-Jürgen Irmer (MdB), Dr. Saskia Ludwig, Sylvia Pantel, Hans-Jürgen Thies und Dr. Dietlind Tiemann.
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