Dr. Angela Merkel (CDU) hat als Bundeskanzlerin mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen Anfang 2020 Rechte der AfD verletzt.
Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest. Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter mit einem am Mittwoch verkündetem Urteil. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.).
„Bundeskanzlerin a.D. Dr. Angela Merkel respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, teilte eine Sprecherin Merkels mit. Die Aussage ist zum Totlachen!
Das Bundesverfassungsgericht brauchte also so lange, um herauszufinden, was Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ausmacht. Natürlich erst nach dem Ende der Regierungszeit Merkels – eine demokratische Schande.
Deutschland entwickelt sich zur “Republica Banana“.
Das wird sicher nicht das letzte Urteil gegen Alt-Bundeskanzlerin Merkel sein. Rechtskundige Bürger fordern schon länger eine juristische Aufarbeitung der 16-jährigen Amtszeit von Angela Merkel (CDU).
Nähere Informationen liefert der “Tagesspiegel” aus Berlin:
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