Das Parlament des Landes Sachsen-Anhalt hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent zum Jahreswechsel blockiert.
Heute hat das Bundesverfassungsgericht sich in seinem Bedchluss dagegen entschieden. Damit wird der Beitrag auf 18,36 Euro im Monat angehoben.
Ziel und Sinn der Erhöhung ist die Finanzlücke bei den öffentlich-rechtlichen Sendern (ARD, ZDF, Deutschlandfunk) ausgeglichen werden.
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