Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe im Ahrtal. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der Anfangsverdacht der „fahrlässigen Tötung“ und der „fahrlässigen Körperverletzung“ existiere. Unterlassene oder verspätete Warnungen oder Evakuierungen führen zu den Ermittlungen.
In das Verfahren werden Feststellungen aus Todesermittlungsverfahren, Presseberichten und weitere polizeiliche Hinweise einbezogen.
Über den weiteren Fortgang des Verfahrens ist noch nichts bekannt.
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