FDP, Grüne und Linke scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht. Gemeinsam wollten sie das neue Wahlrecht kippen. Damit gilt die von der GroKo beschlossene Reform, wonach die ersten drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden. Ab 2025 reduzieren sich die Wahlkreise von derzeit 299 auf 280.
Das Gericht wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob die Wahlrechtsreform grundsätzlich verfassungsgemäß ist.
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