Am morgigen Donnerstag urteilt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages. Im sachsen-anhaltinischen Landtag in Magdeburg hatte sich keine parlamentarische Mehrheit für die Beitragserhöhung gefunden. Somit verblieb zunächst der monatliche Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandfunk bei 17,50 Euro. Veränderungen am so genannten Rundfunkstaatsvertrag können nur in Kraft treten, wenn alle 16 Landesparlamente dem zustimmen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender hatten zunächst ergebnislos versucht, die Erhöhung des Rundfunkbeitrages über einen Eilantrag beim BVerfG zu erwirken. Die Beschwerde beim Verfassungsgericht wurde jedoch als zulässig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht steht aktuell in personeller Kritik. Der Präsident des Gerichtes, Stephan Harbarth war vor seinem Amt Bundestagsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) lud vor Kurzem die Verfassungsrichter zu einem „Abendessen“ ins Bundeskanzleramt nach Berlin.
Pikant: Die Verfassungsrichter müssen auf Grund einer Verfassungsklage der Alternative für Deutschland (AfD) darüber befinden, ob die seinerzeitige Aussage der Bundeskanzlerin während einer Afrikareise gegen ihr Amtsverständnis verstößt. Sie forderte die „Rückgängigmachung“ der Wahl Thomas Kemmerich (FDP) zum Thüringischen Ministerpräsidenten.
Die morgige Entscheidung bleibt spannend.
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