Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Teile der EU-Geldwäscherichtlinie für ungültig erklärt. Hintergrund ist eine Bestimmung, wonach Informationen zu wirtschaftlichen Eigentümern von Gesellschaften in der EU in allen Fällen für die Öffentlichkeit einsehbar sein müssen. Damit sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden. Diese Regelung ist ungültig, entschieden die Richter nun am Dienstag in Luxemburg (Rechtssachen: C-37/20, C-601/20).
EU-Gesetz zur Geldwäsche teilweise rechtswidrig

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