EU-Gesetz zur Geldwäsche teilweise rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Teile der EU-Geldwäscherichtlinie für ungültig erklärt. Hintergrund ist eine Bestimmung, wonach Informationen zu wirtschaftlichen Eigentümern von Gesellschaften in der EU in allen Fällen für die Öffentlichkeit einsehbar sein müssen. Damit sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden. Diese Regelung ist ungültig, entschieden die Richter nun am Dienstag in Luxemburg (Rechtssachen: C-37/20, C-601/20).


Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, unterstützen Sie bitte das Projekt BLAULICHTBLOG mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf
DE60 2905 0101 0082 9837 19 (BIC: SBREDE22XXX), Empfänger: BREPRESS UG,
Verw.-Zweck: Spende Blaulichtblog. Vielen Dank!

Kommentar hinterlassen zu "EU-Gesetz zur Geldwäsche teilweise rechtswidrig"

Hinterlasse einen Kommentar