Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg als oberstes rechtsprechendes Organ der Europäischen Union (EU) gibt Arbeitgebern in seinem heutigen Urteil Recht, Musliminnen das Tragen des Kopftuches während der Arbeit zu untersagen. Geklagt hatten zwei Fälle aus Deutschland.
Damit stärkt der EuGH die Arbeitgeberrechte. Das Gericht wahrt damit die Neutralität gegenüber den Kunden. Politischer, weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen und Symbole können den muslimischen Mitarbeiterinnen verboten werden. Besonders soziale Konflikte sollen über das Verbot vermieden werden.
Geklagt hatten zwei Betroffene Frauen aus Deutschland. Eine der Frauen wurde als Mitarbeiterin eines überkonfessionellen Kindergartens mehrfach abgemahnt. Sie forderte die Lösung dieser aus ihrer Personalakte. Das Arbeitsgericht Hamburg bat anschließend um die rechtliche Prüfung den EuGH um eine Auslegung des europäischen Rechts. Die andere Klägerin war als Kassiererin in einem Drogeriemarkt tätig.
Mit dem heutigen Tage haben die klagenden muslimischen Frauen Klarheit.
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